Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)
Ziel ist die Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie die Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten.
Am 22. August 2023 wurde die neue Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 durch das sächsische Kabinett verabschiedet. Alle aus der Förderrichtlinie Landesprogramm Stadtgrün/Lärmminderung/2022 bekannten Förderinhalte werden grundsätzlich auch in der neuen Förderrichtlinie fortgeführt.
Richtlinie

- Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Volltext bei REVOSax
Kontakt
Fragen und Hinweise senden Sie bitte an:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Referat 58 Förderung Naturschutz
Postanschrift:Wilhelm-Buck-Straße 4
01097 Dresden
Öffentlichkeitsarbeit
- Plakat A3/A4 - Übersicht Förderbereiche (*.pdf, 0,15 MB) Stand Oktober 2023
- Flyer Förderbereich Stadtgrün Stand 17. September 2024
- Flyer Förderbereich Lärm Stand April 2024
- Flyer Förderbereich Radon Stand April 2024
- Beispielprojekte EFRE Förderzeitraum 2021 - 2027