Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)
Sachsen erweitert Förderangebot für Stadtgrün, Lärmminderung und Radonreduzierung
Zum 15. September 2025 ist die Änderung der Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 in Kraft getreten.
Mit dieser Änderung wird die Attraktivität der Förderangebote deutlich gesteigert. Die Fördersätze wurden auf bis zu 85 Prozent angehoben. Für die Förderbereiche Stadtgrün und Radon wurde zudem der Kreis der Begünstigten erweitert. Neu ist auch, dass für die Förderbereiche Stadtgrün und Lärmminderung künftig erweiterte Förderinhalte unterstützt werden.
Mit der Förderrichtlinie unterstützt der Freistaat Sachsen Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, für Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen.
Finanziert werden die Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln.
Informationen zur Antragstellung sind in dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu finden.
Kontakt
Fragen und Hinweise senden Sie bitte an:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Referat 58 Förderung Naturschutz
Postanschrift:Wilhelm-Buck-Straße 4
01097 Dresden
Öffentlichkeitsarbeit
- Plakat A3/A4 - Übersicht Förderbereiche (*.pdf, 0,22 MB) Stand Oktober 2025
- Flyer Förderbereich Stadtgrün Stand 2. Oktober 2025
- Flyer Förderbereich Lärm Stand 30. September 2025
- Flyer Förderbereich Radon Stand 24. September 2025
- Zeitschrift EU-Zeit Ausgabe 2/2025 mit Beispielvorhaben (*.pdf, 5,9 MB)
- Beispielprojekte EFRE Förderzeitraum 2021–2027