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Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)

Sachsen erweitert Förderangebot für Stadtgrün, Lärmminderung und Radonreduzierung

Zum 15. September 2025 ist die Änderung der Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 in Kraft getreten. 

Mit dieser Änderung wird die Attraktivität der Förderangebote deutlich gesteigert. Die Fördersätze wurden auf bis zu 85 Prozent angehoben. Für die Förderbereiche Stadtgrün und Radon wurde zudem der Kreis der Begünstigten erweitert. Neu ist auch, dass für die Förderbereiche Stadtgrün und Lärmminderung künftig erweiterte Förderinhalte unterstützt werden.

Mit der Förderrichtlinie unterstützt der Freistaat Sachsen Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, für Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen.

Finanziert werden die Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln.

Informationen zur Antragstellung sind in dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu finden. 

Förderbereich Stadtgrün

Stadtgrün: Fassade von einem Geschäftshaus, zugewachsen mit Efeu

© Annette Decker

Förderbereich Lärmminderung

Lärmminderung: Begrünung im Gleisbett der Straßenbahn, daneben eine Baumreihe

© Frank Fritsche

Förderbereich Radonreduzierung

Radonreduzierung: Illustration der Einwirkung von Radon auf ein Haus und dessen Umgebung

© SMUL, Archiv

 

Richtlinie

Kontakt

Fragen und Hinweise senden Sie bitte an: 

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Referat 58 Förderung Naturschutz

Postanschrift:
Wilhelm-Buck-Straße 4
01097 Dresden

E-Mail: Stadtgruenlaermradon@smul.sachsen.de

Öffentlichkeitsarbeit

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