Förderbereich Radonreduzierung
Zielsetzung ist die Unterstützung von dauerhaft wirksamen Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen und somit Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Radon. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts, lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration sowie der Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon unterhalb von Gebäuden und Ableitung an die Außenluft.
Gefördert werden:
- bauliche Maßnahmen zur Verhinderung von Radonzutritt in Innenräumen
- lüftungstechnische Maßnahmen
- Bau von Anlagen zur Absaugung
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- anerkannte Religionsgemeinschaften
- Verbandskörperschaften
- Vereine
- Stiftungen
- Genossenschaften
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- investive Vorhaben von 5.000 Euro einschließlich 200.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
- Zuwendung in Höhe von max. 150.000 Euro (125.000 Euro für KMU)
- 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben (65 Prozent KMU)
- Das Vorhaben wird nur an Bestandsbauten, die vor dem 31.12.2018 errichtet worden sind, gefördert.
- Mit Antragstellung ist eine über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ in dem Gebäude nachzuweisen.
- Die Begünstigten verpflichten sich, im Anschluss an das Fördervorhaben eine erneute Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration für die Dauer eines Jahres (12 Monate ± 30 Tage) durchzuführen. Messergebnisse/Kenndaten sind der SAENA direkt zur Verfügung zu stellen.
- Die Begünstigten haben die fachlich qualifizierte Planung und Umsetzung sicherzustellen.
- Wird das Vorhaben nicht vom Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigten selbst beantragt und durchgeführt, so muss mit der Antragstellung dessen Einverständnis vorliegen, das auch die Einhaltung der Auflagen umfasst.
Neben dem Merkblatt für den Förderbereich Radonreduzierung finden Sie hier auch die Formblätter der Fachstelle SAENA GmbH.