Förderbereich Stadtgrün
Im Fokus steht die Verbesserung der Lebensraumbedingungen von Tieren und Pflanzen in sächsischen Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit der Sicherung und Entwicklung von Habitatstrukturen für einheimische Tiere und Pflanzen im Siedlungsraum geht eine deutliche Erhöhung notwendiger grüner Infrastrukturen und die Stärkung stadtökologischer Funktionen einher. Ziel ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur und der Erhalt und die Ausbreitung der biologischen Vielfalt.
Gefördert werden in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern:
Investive Vorhaben zum Ausbau der grünen Infrastruktur, von Grünzügen und Biotopverbünden zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich:
- Biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
- Extensive Dachbegrünung
- Bodengebundene Fassadenbegrünung
Konzepte zum Ausbau der grünen Infrastruktur, von Grünzügen und Biotopverbünden zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich.
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- anerkannte Religionsgemeinschaften
- Verbandskörperschaften
- Vereine
- Stiftungen
- Genossenschaften
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- investive Vorhaben ab 10.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
- Konzepte von 10.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
- 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben (65 Prozent KMU)
- nur auf Flächen, die nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb von Wald liegen
- Vorhaben nur unter Verwendung von Pflanz- und Saatgut nach der Artenliste des SMUL
- Sicherstellung der fachlich qualifizierten Planung und Umsetzung
- Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen werden nur auf oder an Bestandsbauten gefördert. Bestandsbauten sind Gebäude, die vor dem 31.12.2018 errichtet wurden.
- biodiversitätsfördernde extensive Dachbegrünungsmaßnahmen
- Konzepte nur förderfähig, sofern diese durch Dritte erstellt werden
Für Vorhaben des grünen Lärmschutzes wird die Verwendung des Pflanz- und Saatgut mit Arten aus der Artenliste des SMUL empfohlen.