Prävention von Schäden durch Biber (E.2)
Gefördert werden Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber an Infrastruktur, an Teichwirtschaften sowie an erhaltenswerten Gehölzen zur Schaffung der Akzeptanz und zum Schutz des Bibers. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zum Schutz von Gehölzen, Zu- und Abläufen in Teichanlagen und Durchlässen, zur Wasserstandanzeige und -absenkung sowie zur Errichtung von Kunstbauten, die jeweils nicht im Zusammenhang mit konkreten Schadensereignissen umgesetzt werden.
Mit der Richtlinienänderung – FRL NE/2023 zum Stand vom 17. Juli 2026 wurde für die Förderung der Prävention von Schäden durch Biber (E.2) die maximale Zuwendungssumme von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Nach der Notifizierung durch die Europäische Kommission kann die Bewilligung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro ab sofort erfolgen.
Für bereits eingereichte Anträge kann ein Änderungsantrag zur Anpassung an die neuen Förderbedingungen gestellt werden.
- Merkblatt (*.pdf, 0,20 MB)
- Antrag auf Förderung von vorhaben zur Prävention von Schäden durch Biber FG E.2 - FBZ Kamenz
- Antrag auf Förderung von vorhaben zur Prävention von Schäden durch Biber FG E.2 - FBZ Wurzen
- Antrag auf Förderung von vorhaben zur Prävention von Schäden durch Biber FG E.2 - FBZ Zwickau
- Ausfüllhinweise (*.pdf, 92,85 KB)
- Anlage P - Personalkosten
- Hinweisblatt Personalkosten (*.pdf, 0,24 MB)
- KMU-Merkblatt
- Ergänzender Berechnungsbogen zur KMU Bewertung
- Bestätigung Unternehmen in Schwierigkeiten
- KMU - Basiserklärung
- Eigentümerzustimmung

_rdax_1095x731_87.webp)




