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Naturschutzfachplanungen (B.1)

Förderfähig sind die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte. 

 

Für ELER-finanzierte Maßnahmen gilt seit 1. März 2025 ein Antragsstopp.

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