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Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur

FRL Reparaturbonus/2023

Reparaturbonus: Logo mit Text

Der gewährte Reparaturbonus hat in den Jahren 2023–2025 zu einer Reduzierung der Menge der ansonsten teilweise entsorgten Elektro- und Elektronikaltgeräte geführt. Durch die Förderung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit von Reparaturen durch Reparaturbetriebe wieder stärker wahrgenommen.

Die Förderung nach der Förderrichtlinie Reparaturbonus wird durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) nicht fortgeführt. Nach der Sächsischen Landtagswahl und der Regierungsneubildung 2024 ist fortan das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) für eine mögliche Wiederaufnahme zuständig. 
Aktuelle Informationen zum Reparaturbonus entnehmen Sie bitte Meldungen des SMWA, der Berichterstattung in der Presse und auf der Website der Sächsischen Aufbaubank: Reparaturbonus - sab.sachsen.de

 

 
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