Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Aktuelle Informationen und Hinweise
Zahlung und Bewilligung für das Antragsjahr 2024 erfolgt
Zum 25. April 2025 haben viele sächsische Landwirte und auch Naturschutzgruppen etwa 30,7 Millionen Euro nach der Förderrichtlinie »Agrarumwelt und Klimamaßnahmen« sowie rund 19,9 Millionen Euro für »ökologischen/biologischen Landbau«. Über die beiden sächsischen Landesprogramme wird damit mehr als 3.400 Förderanträgen für das Antragsjahr 2024 entsprochen. Bezogen auf die Agrarumwelt und Klimamaßnahmen werden 80.940 Hektar gefördert, ein Plus von 13,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Bereich des ökologischen/biologischen Landbaus erhöhen sich die geförderten Flächen um 8,9 Prozent auf 84.045 Hektar.
Umwelt- und Landwirtschaftsminister von Breitenbuch: »Die Zahlen sprechen mit einer klaren Botschaft für sich: Auch in Zeiten knapper werdender Mittel stehen wir für eine vielfältige Landwirtschaft. Ob konventionellen oder ökologischen Landbau – wir fördern ein breites Spektrum und betreiben damit eine unterstützende Politik für alle Agrarbereiche. Besonders freue ich mich, dass die beiden Förderprogramme eine breite Akzeptanz erfahren und wir eine steigende Inanspruchnahme sehen. Das zeigt das Verständnis moderner Landwirtschaft, die wir hier in Sachsen haben.«
Teilnahmeantrag (einmalig)
Für die Teilnahme an der Förderung nach der Förderrichtlinie AUK/2023 ist ein einmaliger Teilnahmeantrag für alle Maßnahmen notwendig. Dies gilt für alle Maßnahmen aus Teil A und B, außer dem Erschwernisausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Pflanzenschutzmittelverbote (EA_PSM - Teil C). Der Teilnahmeantrag ist vor Beginn des ersten Verpflichtungsjahres im Zeitraum vom 1. November bis 15. Dezember in DIANAweb zu stellen. Mit Bescheid zum Teilnahmeantrag, werden der Bewilligungsumfang in Hektar je Maßnahme und der Verpflichtungszeitraum festgesetzt.
Für das Antragsjahr 2025 ist ein erneuter Teilnahmeantrag nur für Neuantragstellende, Antragstellende die nicht beantragte bzw. bestätigte neue Maßnahmen hinzufügen möchten oder Antragstellende die, die mit der Teilnahmebestätigung 2024 bestätigten Maßnahmen im Auszahlungsantrag 2024 nicht beantragen konnten/ wollten und diese Maßnahmen nun im Auszahlungsantrag 2025 (erneut) beantragen wollen.
Die Einreichung neuer Teilnahmeanträge erfolgt wiederum GIS-basiert über das Antragsportal DIANAweb.
Der Teilnahmeantrag ist die zwingende Voraussetzung, um im darauffolgenden Jahr den ersten jährlichen Auszahlungsantrag stellen zu können.
Auszahlungsantrag (jährlich)
Der jährliche Auszahlungsantrag ist die Voraussetzung, um für das jeweilige Verpflichtungsjahr eine Zuwendung erhalten zu können. Er ist im Rahmen des Sammelantrags bis zum 15. Mai zu stellen. Im Auszahlungsantrag können nur diejenigen Maßnahmen geltend gemacht werden, welche zuvor auch mit Bescheid zum Teilnahmeantrag bewilligt worden sind.
Allgemeine Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen
Steckbriefe
Die Steckbriefe stellen eine kompakte Übersicht der einzelnen Maßnahmen der FRL AUK/2023 dar. Für rechtssichere und verbindliche Informationen zur Förderung nach FRL AUK/2023 nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link zur Textfassung der FRL.
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- Maßnahmenübersicht FRL AUK/2023 auf AL (*.pdf, 0,21 MB)
- AL 1 – Gewässer- und bodenschonende Begrünung von Ackerflächen (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 2 – Verzicht auf Kulturen mit hohen N-Rückständen nach der Ernte (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 3 – Umweltgerechte Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus (*.pdf, 0,23 MB) Stand: Mai 2025
- AL 4 – Extensivierung der Ackernutzung in Überflutungsauen (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 5a – Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 5b – Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 5c – Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland (*.pdf, 0,27 MB) Stand: Mai 2025
- AL 6a – Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 6b – Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 7 – Artenreicher Ackerrandstreifen (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 8 – Kleinteilige Ackerbewirtschaftung (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 9 – Insektenschonende Ackerbewirtschaftung in speziellen Gebieten (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 10 – Faunaschonende Mahd auf Ackerland (*.pdf, 0,23 MB) Stand: Mai 2025
- AL 11 – In situ Erhalt seltener Kulturen (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 12 – Schwarzbrachestreifen am Ackerrand (*.pdf, 0,23 MB) Stand: Mai 2025
- AL 13 – Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Ackerland (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- AL 14 – Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Ackerland genutzten Flächen nach Erstaufforstung (*.pdf, 0,23 MB) Stand: Mai 2025
- AL 15 – Überwinternde Stoppel (*.pdf, 0,23 MB) Stand: Mai 2025
- EA_PSM – Erschwernisausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Pflanzenschutzmittelverbote (*.pdf, 0,12 MB) Stand: Mai 2025
Allgemeine Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen
Steckbriefe
Die Steckbriefe stellen eine kompakte Übersicht der einzelnen Maßnahmen der FRL AUK/2023 dar. Für rechtssichere und verbindliche Informationen zur Förderung nach FRL AUK/2023 nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link zur Textfassung der FRL.
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- Maßnahmenübersicht FRL AUK/2023 auf GL (*.pdf, 0,46 MB)
- GL 1 – Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 2a – Angepasste Grünlandnutzung in Überflutungsauen (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 3a – Offenlandbiotope mit partieller Pflege und einjähriger Nutzungspause auf den Teilflächen (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 3b – Offenlandbiotope mit partieller Pflege und zweijähriger Nutzungspause auf den Teilflächen (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 4a – Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 4b – Naturschutzgerechte Beweidung mit Raufutterfressern (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 5a – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Nutzung ab 01.06. (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 5b – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Nutzung ab 15.06. (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 5c – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.07. bzw. 01.08. (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 5d – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mindestens zwei Nutzungen pro Jahr – Nutzungspause (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 5e – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mindestens zwei Nutzungen pro Jahr – kurze Nutzungspause (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 6 – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Aushagerung (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 7 – Staffelmahd auf Grünland (*.pdf, 0,23 MB) Stand: Mai 2025
- GL 8 – Faunaschonende Mahd auf Grünland (*.pdf, 0,23 MB) Stand: Mai 2025
- GL 9 – Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Grünland (*.pdf, 0,24 MB) Stand: Mai 2025
- GL 10 – Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Dauergrünland genutzten Flächen nach Erstaufforstung (*.pdf, 0,23 MB) Stand: Mai 2025
- GLB – Biotoppflegemahd, mindestens einmal jährlich (*.pdf, 0,40 MB) Stand: Mai 2025
- GLB – Biotoppflegemahd, mindestens zweimal jährlich (*.pdf, 0,40 MB) Stand: Mai 2025
Verpflichtungszeitraum und Verpflichtungsjahr
Der Verpflichtungszeitraum für alle Maßnahmen nach Teil A und B der Förderrichtlinie (FRL) AUK/2023 beträgt fünf Jahre, jedoch abweichend für alle erstmalig ab 2025 beantragten Maßnahmen vier Jahre.
Die Maßnahmen nach Teil C der FRL AUK/2023 weisen einen Verpflichtungszeitraum von einem Jahr auf.
Der Verpflichtungszeitraum beginnt zum 1. Januar des Jahres, welches unmittelbar auf den gültigen Teilnahmeantrag folgt. Das einzelne Verpflichtungsjahr betrifft jeweils den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Eine Herbstaussaat bzw. -ansaat vor Beginn des Verpflichtungsjahres ist bei den Maßnahmen AL 1, AL 2, AL 3, AL 4, AL 5c, AL 6a, AL 6b, AL 7, AL 8, AL 9 und AL 11 zulässig.
Alle Fördervoraussetzungen sowie Förderverpflichtungen der FRL AUK/2023 sind über die gesamte Dauer des jeweiligen Verpflichtungszeitraumes einzuhalten.
Schlagbezogene Angaben
Die schlagbezogenen Angaben dienen dem Nachweis, dass alle Förderverpflichtungen erfüllt wurden und keine den Zielen der Maßnahme entgegenstehenden Tätigkeiten erfolgt sind. Sie sind daher so zu führen, dass sämtliche Förderverpflichtungen für alle geförderten Flächen und Maßnahmen durch die Bewilligungsbehörde geprüft werden können. Die Angaben sind dabei grundsätzlich aktuell zu halten. Wichtig ist die vollständige Dokumentation aller Bewirtschaftungsgänge, um die Einhaltung aller Verpflichtungen prüfen zu können.
Die Nutzung der webbasierten Anwendung DIANAweb ist nicht verpflichtend, jedoch müssen die Angaben zwingend digital geführt werden. Dies ist auch mit individueller digitaler Firmware (z.B. Schlagkarteiprogramm, Microsoft Excel) möglich oder es können die unten aufgeführten Vordrucke verwendet werden.
Mindestanforderungen und Vordrucke
- Mindestanforderungen an Schlagbezogene Angaben als Auflage zur FRL AUK/2023 (*.pdf, 95,59 KB)
- Deckblatt FRL AUK/2023 (*.pdf, 0,45 MB)
- Tabelle FRL AUK/2023 (*.pdf, 0,31 MB)
Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen
Die Gewährung einer Förderung für flächenbezogene Maßnahmen des GAP-Strategieplans ist an bestimmte Auflagen gebunden, um die Sichtbarkeit dieser aus der ELER kofinanzierten Maßnahme zu gewährleisten. Ziel ist es, den Beitrag der Europäischen Union zur Unterstützung der geförderten Maßnahmen besser bekannt zu machen.
Für begünstigte Personen, die eine Förderung über die Förderrichtlinie AUK/2023 erhalten, gelten diese Verpflichtungen, sofern auf freiwilliger Basis Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme erstellt wird. Die Verpflichtungen betreffen die Verwendung des Emblems der Union (bspw. beim Druck eines Flyers, Beschreibung der Maßnahme im Internet) sowie die Zustimmung zur Verwendung des freiwillig erstellten Kommunikationsmaterials durch die Europäischen Union.
Informationen zu den Verpflichtungen der begünstigten Person
Holzlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen
NC-Liste AUKM 2024
AL 8 – Spezifische NC-Liste
AL 5c – Saatgutmischungen
Gemäß den Förderverpflichtungen der Maßnahme AL 5c – Mehrjährige Blühfläche, ist der »Nachweis eines Saatgutbeleges für Ansaatmischungen gemäß Vorgabe« zu erbringen. Diese Vorgaben beziehen sich auf die
- zulässigen Blühmischungen inklusive der Ansaatstärke (siehe Blühmischungen ohne Kombination mit FRL ÖBL/2023)
- Bedingungen für Blühmischungen bei einer Kombination mit Maßnahmen der Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (siehe Blühmischungen bei Kombination mit FRL ÖBL/2023)
a) Blühmischungen ohne Kombination mit FRL ÖBL/2023
Die fachlichen Kriterien zur Zusammenstellung geeigneter Blühmischungen für die Maßnahme AL 5c – Mehrjährige Blühflächen legen fest, dass ein hoher Anteil an gebietseigenem Saatgut zu verwenden ist. Gebietseigenes Saatgut sollte nur in denjenigen sogenannten Ursprungsgebieten (UG) wieder ausgebracht werden, aus denen es stammt.
Die im Folgenden aufgelisteten Blühmischungen erfüllen diese Anforderung und sollten nur in dem jeweiligen Gebiet ausgebracht werden, für das sie vorgesehen sind. Im InVeKoS Online GIS wird voraussichtlich ab Ende Februar eine Information über die Zuordnung der Feldblöcke zu den Ursprungsgebieten zur Verfügung gestellt.
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 – Ostdeutsches Tiefland (UG4)
- Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 4« (*.pdf, 23,45 KB)
- Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 4 trocken, sandig« (*.pdf, 20,79 KB)
- Saaten Zeller GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 4« (*.pdf, 0,14 MB)
- Saaten Zeller GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühmischungen UG 4 trocken, sandig« (*.pdf, 0,13 MB)
Zugelassene Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 – Ostdeutsches Tiefland – Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (UG4_BR)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 5 – Mitteldeutsches Tief- und Hügelland (UG5)
- Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 5« (*.pdf, 24,01 KB)
- Saaten Zeller GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühfläche UG 5« (*.pdf, 2,91 MB)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 8 – Erz- und Elbsandsteingebirge (UG8)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 15 – Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland (UG15)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 20 – Sächsisches Löß- und Hügelland (UG20)
- Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 20« (*.pdf, 23,20 KB)
- Saaten Zeller GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühfläche UG 20« (*.pdf, 2,55 MB)
b) Blühmischungen bei Kombination mit FRL ÖBL/2023
Bei der Kombination der Maßnahme AL 5c mit FRL ÖBL/2023 wurde nach fachlichen Kriterien festgelegt, dass zu den gemäß VO (EU) 2018/848 verbindlichen 70 % Gewichtsanteilen Öko-Saatgut gebietseigenes Wildpflanzensaatgut nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) mit 30 % Gewichtsanteilen hinzuzufügen ist (siehe unten, Blühmischungen für Ursprungsgebiete).
Für die Gesamtmischung kann eine der im Folgenden aufgeführten Öko-Blühmischungen (70 %-Gewichtsanteil) mit einer der im Folgenden aufgeführten Wildpflanzen-Blühmischungen (30 %-Gewichtsanteil) zusammengefügt werden. Das gebietsheimische Saatgut wird für verschiedene Ursprungsgebiete in Sachsen angeboten und sollte in den jeweils relevanten Ursprungsgebieten ausgesät werden (siehe InVeKoS Online GIS: Zuordnung der Feldblöcke zu den Ursprungsgebieten). In der Datenbank OXS kann für gebietsheimisches Saatgut (Schnellsuche: Regio-Saatgut) eine allgemeine Genehmigung beantragt werden. Diese Genehmigung gilt für die gesamte Wildpflanzen-Blühmischung.
Für Betriebe, die den 70 %-Gewichtsanteil Öko-Saatgut aus einer vorgegebenen Artenliste eigenständig zusammenstellen möchten, steht das Merkblatt »Hinweise für Öko-Betriebe zu Blühmischungen in Maßnahme AL 5c-mehrjährige Blühfläche« zur Verfügung. Ansonsten sind ausschließlich die hier aufgeführten Blüh- und Wildartenmischungen zulässig.
Allgemeine Hinweise für Öko-Betriebe zu den Blühmischungen
Blühmischungen mit Öko-Zertifikat (70%-Gewichtsanteil)
- Camena – BS 1 MISCHUNG Niedersachsen-Bremen mit 100% biologischem Anteil (*.pdf, 0,51 MB)
- Camena – BIODIVERSITÄTSGEMENGE mit 100% biologischem Anteil (*.pdf, 0,40 MB)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 – Ostdeutsches Tiefland (UG4)
- Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Sondervariante Mehrjährige Blühflächen UG 04 – 100% Wildpflanzen« (*.pdf, 20,33 KB)
- Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Sondervariante Mehrjährige Blühflächen UG 04 (trocken, sandig) – 100% Wildpflanzen« (*.pdf, 17,90 KB)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 – Ostdeutsches Tiefland – Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (UG4_BR)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 5 – Mitteldeutsches Tief- und Hügelland (UG5)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 8 – Erz- und Elbsandsteingebirge (UG8)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 15 – Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland (UG15)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 20 – Sächsisches Löß- und Hügelland (UG20)
Hinweis für Saatgutanbieter
a) Blühmischungen ohne Kombination mit FRL ÖBL/2023
Die zulässigen Blühmischungen folgen fachlichen Kriterien. Diese sind von den Saatgutanbietern, die Blühmischungen für die Maßnahme AL 5c anbieten möchten, zu beachten. Die Kriterien können beim SMEKUL angefordert werden, per E-Mail an: Poststelle@smekul.sachsen.de. Bitte als Betreff »AZ: 58-8122/7« angeben.
b) Blühmischungen bei Kombination mit FRL ÖBL/2023
Die zulässigen Blühmischungen folgen fachlichen Kriterien. Diese sind von den Saatgutanbietern, die Blühmischungen für die Maßnahme AL 5c anbieten möchten, zu beachten. Die Kriterien können beim SMEKUL angefordert werden, per E-Mail an: Poststelle@smekul.sachsen.de. Bitte als Betreff »AZ: 32-8240/6/10« angeben.
AL 11 – Landesspezifische Sorten- und Artenliste
GL 1 – Kennartenliste
Methodenanpassung/Aktualisierung zur Bestimmungshilfe der Kennarten für die Maßnahme GL 1 Artenreiches Grünland – ergebnisorientierte Honorierung mit sechs beziehungsweise acht Kennarten.
- Referenzliste Kennarten - Erfassungsbogen (*.pdf, 1,08 MB) Beschreibbare PDF-Datei für Antragstellende zur ergebnisorientierten Honorierung
- Artenreiches Grünland in Sachsen erhalten und honorieren (*.pdf, 0,59 MB)
- Publikation »Artenreiches Grünland in Sachsen«
GL 2b – Auen- und Moorkulisse
Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme GL 2b - Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen, ist die geförderte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland über die Nachfolgerichtlinie zur RL NE/2014. Die Information, auf welchen Flächen dieses Förderangebot potentiell genutzt werden kann, finden Sie auf folgender Seite: Fachliche Hinweise und Empfehlungen
Ausschlusskulisse Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
In einigen Schutzgebietskategorien ist gem. § 4 Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) rechtlich nicht zulässig und damit ausgeschlossen. Daher können in den betroffenen Gebieten diejenigen Maßnahmen der FRL AUK/2023, die den PSM Verzicht als prämienrelevantes Kriterium enthalten, dort nicht beantragt werden. Es handelt sich um die Maßnahmen AL 1, AL 3, AL 4, AL 6 a,b, AL 7, AL9, AL 12.
Um die Maßnahmen zielführend umzusetzen und ihre Wirkung für die Natur so günstig wie möglich zu gestalten, wurden Anregungen zur Umsetzung erstellt. Diese sind in den nachstehenden „Fachlichen Hinweisen und Empfehlungen“ zu finden.
Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen auf Ackerland
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- Allgemeine Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen auf Ackerland (*.pdf, 0,43 MB)
- AL 1 - Gewässer und bodenschonende Begrünung von Ackerflächen (*.pdf, 0,36 MB)
- AL 2 - Verzicht auf Kulturen mit hohen N Rückständen nach der Ernte (*.pdf, 0,24 MB)
- AL 3 - Umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus (*.pdf, 0,66 MB)
- AL 4 - Extensivierung der Ackernutzung in Überflutungsauen (*.pdf, 0,44 MB)
- AL 5a - Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland (*.pdf, 0,38 MB)
- AL 5b - Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland (*.pdf, 0,27 MB)
- AL 5c - Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland (*.pdf, 0,47 MB)
- AL 6a - Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker (*.pdf, 0,32 MB)
- AL 6b - Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur (*.pdf, 0,26 MB)
- AL 7 - Artenreicher Ackerrandstreifen (*.pdf, 0,36 MB)
- AL 8 - Kleinteilige Ackerbewirtschaftung (*.pdf, 0,30 MB)
- AL 9 - Insektenschonende Ackerbewirtschaftung in speziellen Gebieten (*.pdf, 0,34 MB)
- AL 10 - Faunaschonende Mahd auf Ackerland (*.pdf, 0,24 MB)
- AL 11 - In situ Erhalt seltener Kulturen (*.pdf, 0,57 MB)
- AL 12 - Schwarzbrachestreifen am Ackerrand (*.pdf, 0,31 MB)
- AL 13 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Ackerland (*.pdf, 1,41 MB)
- AL 15 - Überwinternde Stoppel (*.pdf, 0,30 MB)
Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen auf Grünland
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- Allgemeine Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen auf Grünland (*.pdf, 1,19 MB)
- GL 1 - Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung (*.pdf, 0,45 MB)
- GL 2a - Angepasste Grünlandnutzung in Überflutungsauen (*.pdf, 0,44 MB)
- GL 2b - Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen (*.pdf, 0,53 MB)
- GL 3a - Offenlandbiotope mit partieller Pflege und einjähriger Nutzungspause auf den Teilflächen (*.pdf, 0,40 MB)
- GL 3b - Offenlandbiotope mit partieller Pflege und zweijähriger Nutzungspause auf den Teilflächen (*.pdf, 0,37 MB)
- GL 4a - Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/ oder Ziegen (*.pdf, 0,41 MB)
- GL 4b - Naturschutzgerechte Beweidung mit Raufutterfressern (*.pdf, 0,41 MB)
- GL 5a und GL 5b - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung mit mindestens zwei Nutzungen pro Jahr (*.pdf, 0,43 MB)
- GL 5c – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.07. bzw. 01.08. (*.pdf, 0,36 MB)
- GL 5d – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mindestens zwei Nutzungen pro Jahr – Nutzungspause (*.pdf, 0,37 MB)
- GL 5e - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mindestens zwei Nutzungen pro Jahr – kurze Nutzungspause (*.pdf, 0,37 MB)
- GL 6 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Aushagerung (*.pdf, 0,36 MB)
- GL 7 - Staffelmahd auf Grünland (*.pdf, 0,32 MB)
- GL 8 - Faunaschonende Mahd auf Grünland (*.pdf, 0,69 MB)
- GL 9 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Grünland (*.pdf, 1,47 MB)
- GLB - Biotopflegemahd mit Erschwernis – mindestens einmal jährlich (*.pdf, 0,50 MB)
- GLB - Biotopflegemahd mit Erschwernis – mindestens zweimal jährlich (*.pdf, 0,51 MB)