Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)
Aktuelle Informationen und Hinweise
Kontrollsaison gestartet
Die Kontrollsaison für das Antragsjahr 2025 ist gestartet. Die Kontrollen umfassen die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen. Prüfungsinhalte sind die Einhaltung von Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen.
Teilnahmeantrag (einmalig)
Für die Teilnahme an der Förderung nach der Förderrichtlinie ÖBL/2023 ist ein einmaliger Teilnahmeantrag notwendig. Dieser ist vor Beginn des ersten Verpflichtungsjahres im Zeitraum vom 1. November bis 15. Dezember in DIANAweb zu stellen. Das Ökozertifikat (Artikel 35 Absatz 1 Verordnung (EU) 2018/848) oder der unterzeichnete Kontrollvertrag (erstmalige Teilnahme am Kontrollverfahren nach der Verordnung (EU) 2018/848) sind verpflichtende Anlagen zum Teilnahmeantrag. Die Teilnahme am Förderprogramm der Förderrichtlinie ÖBL/2023 und der Verpflichtungszeitraum wird mit Bescheid festgesetzt.
Der Teilnahmeantrag ist die zwingende Voraussetzung, um im darauffolgenden Jahr den ersten jährlichen Auszahlungsantrag stellen zu können.
Auszahlungsantrag (jährlich)
Der jährliche Auszahlungsantrag ist die Voraussetzung, um für das jeweilige Verpflichtungsjahr eine Zuwendung erhalten zu können. Er ist im Rahmen des Sammelantrags bis zum 15. Mai zu stellen.
Verpflichtungszeitraum und Verpflichtungsjahr
Der Verpflichtungszeitraum des ökologischen Anbauverfahrens basierend auf der Förderrichtlinie ÖBL/2023 beträgt fünf Jahre und beginnt zum 1. Januar des Jahres, welches unmittelbar auf den gültigen Teilnahmeantrag folgt. Das einzelne Verpflichtungsjahr betrifft jeweils den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember. Alle Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen sind über die Dauer des fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes einzuhalten.
Schlagbezogene Angaben
Die schlagbezogenen Angaben dienen dem Nachweis, dass keine den Zielen des ökologischen/biologischen Landbaus entgegenstehenden Tätigkeiten erfolgt sind. Sie sind daher so zu führen, dass sämtliche Bewirtschaftungsgänge für alle geförderten Flächen durch die Bewilligungsbehörde geprüft werden können. Die Angaben sind dabei grundsätzlich aktuell zu halten.
Die Nutzung der webbasierten Anwendung DIANAweb ist nicht verpflichtend, jedoch müssen die Angaben zwingend digital geführt werden. Dies ist auch mit individueller digitaler Firmware (z.B. Schlagkarteiprogramm, Microsoft Excel) möglich oder es können die unten aufgeführten Vordrucke verwendet werden.
Mindestanforderungen und Vordrucke
- Mindestanforderungen an Schlagbezogene Angaben als Auflage zur FRL ÖBL/2023 (*.pdf, 78,31 KB)
- Deckblatt FRL ÖBL/2023 (*.pdf, 0,39 MB)
- Tabelle FRL ÖBL/2023 (*.pdf, 0,62 MB)
Holzlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen
Öko-Kontrollblatt
Das Öko-Kontrollblatt ist von der beauftragten Kontrollstelle auszufüllen und zu bestätigen. Für das Antragsjahr 2023 muss das Öko-Kontrollblatt bis spätestens 31. Januar 2024 bei dem zuständigen Förder- und Fachbildungszentrum (FBZ) oder der zuständigen Informations- und Servicestelle (ISS) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eingereicht werden.
Ausschlusskulisse Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
In einigen Schutzgebietskategorien ist gem. § 4 Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) rechtlich nicht zulässig und damit ausgeschlossen. Daher können in den betroffenen Gebieten bei Ackerland- und Dauerkulturflächen keine Zuwendungen für Ackerland- oder Dauerkulturen nach der FRL ÖBL/2023 gezahlt werden. Die Antragstellung für Grünlandflächen nach der FRL ÖBL/2023 ist aber möglich.
Im Antragsportal DIANAweb sind die betroffenen Gebiete in einer »Ausschlusskulisse« erfasst und stehen den Antragstellenden zur Verfügung.