Förderrichtlinie Startprämie Steillagenbewirtschaftung im Weinbau (FRL Startprämie Weinbau/2022)
Hinweis
Die Förderung nach der Förderrichtlinie Startprämie Weinbau/2022 wird ab August 2025 nicht mehr fortgeführt.
Eine Antragstellung ist daher ab dem 1. August 2025 nicht mehr möglich.
Hintergrund: Mit Beschluss des Sächsischen Landtags zum Doppelhaushalt 2025/2026 des Freistaates Sachsen stehen hierfür keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung