Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkühe (RL TWK/2020)
Die Notifizierung der Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkühe (RL TWK/2020) durch die Europäische Kommission ist zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen. Eine Neubeantragung der Maßnahme ist nicht mehr möglich.
Diese Richtlinie TWK/2020 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.