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Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkühe (RL TWK/2020)

© M. Thieme

Die Notifizierung der Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkühe (RL TWK/2020) durch die Europäische Kommission ist zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen. Eine Neubeantragung der Maßnahme ist nicht mehr möglich.

Diese Richtlinie TWK/2020 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.

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