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Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung (FRL SZH/2021)

Schafherde auf der Weide, dahinter graue Wolken
© Carola Förster, LfULG, Ref. 75

Mit dem Förderprogramm sollen Schaf- und/oder Ziegenhaltende zur Unterstützung einer nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung durch Beweidung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung bezüglich der laufenden Betriebsausgaben für den Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden.

Verwendungsnachweise / Auszahlungsanträge für den Haltungszeitraum des laufenden Jahres 2025 sind vom 16. September bis spätestens 15. Oktober 2025 (Posteingang Bewilligungsstelle) unter Verwendung des vorgesehenen Formulars und weiterer erforderlicher Nachweise, bei der Bewilligungsstelle des LfULG einzureichen. Das notwendige Formular steht in dieser Zeit wieder im Abschnitt »Auszahlungsantrag« zur Verfügung.