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LIFE 2021–2027 – Förderprogramm für Umwelt und Klimaschutz

LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement) ist ein EU-Finanzierungsinstrument, mit dem seit 1992 Projekte in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz unterstützt werden.

Die allgemeinen Ziele des LIFE-Programms bestehen nach Artikel 3 der LIFE-Verordnung darin:

  • einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten,
  • die Qualität der Umwelt – einschließlich Luft, Wasser und Boden – zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie
  • den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen – auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes und damit insgesamt zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Förderschwerpunkte und -kriterien

Das Projekt muss mindestens einem Ziel der LIFE-Verordnung dienen und dem betreffenden Förderschwerpunkt und einem Teilprogramm zugeordnet werden können.

  • Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität
  • Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
  • Teilprogramm Klimaschutz und Klimawandelanpassung
  • Teilprogramm Energiewende

Für die Auswahl sind insb. die Klarheit, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit sowie der europäische Mehrwert des Projektvorschlages entscheidend. Die Zuschlagskriterien sind in einer Bewertungsmatrix im mehrjährigen Arbeitsprogramm enthalten. Das aktuelle Arbeitsprogramm gilt von 2025 bis 2027 und wurde am 24. April 2025 veröffentlicht, ebenso die diesjährigen Ausschreibungen für alle Teilprogramme.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen: Städte und Gemeinden, Behörden, Unternehmen (inklusive KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Vereine, etc. Nicht antragsberechtigt sind hingegen Privatpersonen.

EU-Kofinanzierung

In der Regel beträgt der EU-Finanzierungsanteil für maßnahmenbezogene Zuschüsse. max. 60 % der förderfähigen Kosten. Projekte in Bezug auf Lebensräume und Arten, u.a. prioritäre, solche die sich in einem schlechten Erhaltungszustand befinden oder gefährdet sind, können aufgrund ihres außergewöhnlich hohen Wertes der biologischen Vielfalt einen Kofinanzierungssatz von max. 75 % erhalten.

Projekte zur Bearbeitung von Ad-hoc-Gesetzgebungs- und Politikprioritäten der EU erhalten i.d.R. 90 %.

Des Weiteren können umwelt- oder klimapolitisch international tätige Nichtregierungsorganisationen 70 % für bestimmte operative und administrative Kosten als Betriebskostenzuschüsse erhalten.

Antragsverfahren

Das Programm wird direkt von der EU-Kommission verwaltet. Die EU-Kommission wählt in einem gestaffelten Verfahren aus den eingereichten Projekten die zu fördernden Vorhaben aus und begleitet diese im Projektverlauf.

Zentrale Beratungsstelle für das EU-Programm LIFE des BMU

Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU) ist eine zentrale Beratungsstelle für das EU-Förderprogramm LIFE bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH am Standort Bonn angesiedelt.

Die Beratungsstelle unterstützt Interessierte, Antragstellende und die LIFE-Kontaktstellen in folgenden Bereichen:

  • Information und Beratung zum EU-LIFE-Programm
  • Information und Beratung zum Antragsprozess
  • Bereitstellung von Arbeitshilfen und Materialien
  • Austausch und Vernetzung der Akteure (EU-weit und national)

Ausführliche Informationen zum Programm und Kontakt für eine Unterstützung bei der Antragstellung finden Sie unter:

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