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Ex-post-Bewertung

Ex-post-Bewertung des EPLR 2014–2020

Die Ex-post-Bewertung gemäß Artikel 57 Absatz 1 der ESIF-VO in Verbindung mit Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe e) und Artikel 78 der ELER-VO überprüft die Wirksamkeit und Effizienz des ELER-Fonds sowie dessen Beitrag zur Strategie EUROPA 2020 im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen.

Die Ex-post-Bewertung wird unter der Verantwortung der Verwaltungsbehörde durch externe Bewerter durchgeführt.

Der Ex-post-Bewertungsbericht ist gemäß Artikel 78 der ELER-VO bis spätestens 31.12.2026 der Kommission zu übermitteln.

Information der Mitglieder des EPLR-Begleitausschusses zum Zwischenstand der Ex-post-Bewertung

Informationsveranstaltung (Online) am 18. November 2025

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