Ex-post-Bewertung
Ex-post-Bewertung des EPLR 2014–2020
Die Ex-post-Bewertung gemäß Artikel 57 Absatz 1 der ESIF-VO in Verbindung mit Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe e) und Artikel 78 der ELER-VO überprüft die Wirksamkeit und Effizienz des ELER-Fonds sowie dessen Beitrag zur Strategie EUROPA 2020 im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen.
Die Ex-post-Bewertung wird unter der Verantwortung der Verwaltungsbehörde durch externe Bewerter durchgeführt.
Der Ex-post-Bewertungsbericht ist gemäß Artikel 78 der ELER-VO bis spätestens 31.12.2026 der Kommission zu übermitteln.
Information der Mitglieder des EPLR-Begleitausschusses zum Zwischenstand der Ex-post-Bewertung
- Präsentation: Ex-post-Bewertung des EPLR im Freistaat Sachsen 2014–2020; Zweiter Berichtsentwurf für den Begleitausschuss (*.pdf, 2,30 MB) Ergebnispräsentation in der 13. Sitzung des BGA am 23. Juni 2026
- Präsentation: Ex-post-Bewertung des EPLR im Freistaat Sachsen 2014–2020; Zwischenstand für den Begleitausschuss (*.pdf, 1,87 MB) Informationsveranstaltung (Online) am 18. November 2025