Richtlinie »Siedlungswasserwirtschaft« (SWW/2016)
Aktuelles
Die Förderrichtlinie wurde am 21. Oktober 2024 um einen Teil B »Öffentliche Wasserversorgung« ergänzt. Aufgrund die Mittelausstattung übersteigender Nachfrage wird regelmäßig (mindestens jährlich) eine Priorisierung der angemeldeten Maßnahmen nach folgenden Kriterien durchgeführt:
- Entgeltbelastung im Verbandsgebiet
- Kosten der Maßnahme je bevorteilter Einwohner
- Klimawandelbedingte Herausforderungen
- Maßnahme dient Zielen nachhaltiger integrierter Entwicklungsstrategien
- Anzahl bevorteilte Verbände (bei Fördergegenstand 2.1)
- Dauer der aktuellen Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Not- und Krisensituationen (bei Fördergegenstand 2.4)
Die Maßnahmen können ab sofort über das Förderportal der SAB beantragt werden und werden erstmals von der SAB am Stichtag 30. April 2026 priorisiert. Die weiteren Priorisierungsstichtage werden auf dem Förderportal der SAB bekannt gegeben.
Seit dem 10. Mai 2021 können für den Fördergegenstand Nr. 2.3 (Ertüchtigung und Ersatzneubau von bestehenden Abwasserkanälen) der RL SWW/2016 keine Neubewilligungen mehr erfolgen. Derzeit ist bei allen Kläranlagen – sowohl bei zentralen öffentlichen Anlagen als auch bei privaten Kleinkläranlagen – nur noch eine Förderung zur über den Stand der Technik hinausgehenden Nachrüstung weitergehender Reinigungsstufen möglich (z. B. Phosphor- und/oder Nitrat-Eliminierung, Hygienisierung, Ozonierung). Hintergrund hier ist die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie, wenn der Gewässerzustand im Abwasserbereich über den gesetzlichen Standard hinausgehende Reinigungsstufen erforderlich macht.
Zweck
Im Rahmen des Teils A der Förderrichtlinie werden Vorhaben der Abwasserbeseitigung gefördert, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie beizutragen. Die demografische Entwicklung ist besonders zu berücksichtigen.
Im Bereich Wasserversorgung sollen insbesondere die Anpassung der Wasserversorgungsinfrastruktur an die Folgen des Klimawandels sowie die Erhöhung der Versorgungssicherheit in Not- und Krisensituationen gefördert werden. Dazu wurden folgende Fördergegenstände eingeführt:
- Errichtung bzw. Ertüchtigung von Verbundsystemen,
- der Ausbau von Wasserversorgungsanlagen,
- die Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen im Trinkwassereinzugsgebiet und
- konzeptionelle und investive Maßnahmen zur Notfall- und Krisenvorsorge
Antragsstelle
Antragstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der SAB: