Hauptinhalt

Förderrichtlinie Ausgleichszulage 2026 (FRL AZL/2026)

Was ist neu bei der Ausgleichszulage ab dem Jahr 2026?

Bis einschließlich des Antragsjahres 2025 erfolgte die Gewährung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten auf Grundlage der Förderrichtlinie AZL/2015 aus Mitteln der EU-Förderperiode 2014–2020 (inkl. Verlängerungsjahre) für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) 2014–2020. Damit endete auch die Fördermöglichkeit aus dieser Richtlinie.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 tritt die Förderrichtlinie (FRL) AZL/2026 als Nachfolgerichtlinie in Kraft. Die Finanzierung der FRL AZL/2026 erfolgt künftig auf Grundlage des gemeinsamen GAP-Strategieplanes (GAP-SP) der Förderperiode 2023–2027. Der GAP-SP ist die Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Er regelt die Förderung für die 1. und 2. Säule der GAP.

Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) bleibt auf Basis des GAP-Strategieplans auch weiterhin der gemeinsame Rahmen, auch für die Gewährung der Ausgleichzulage ab 2026.

Links zu Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung:

Für Sachsen wird die Ausgleichszulage im Jahr 2026 wie folgt weitergeführt werden:

  • begünstigungsfähig sind aktive Betriebsinhaber im Sinne des § 8 GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV), die landwirtschaftlichen Flächen in Sachsen selbst bewirtschaften
  • Flächen außerhalb Sachsens werden weiterhin nicht gefördert; hierfür ist ein Antrag im jeweiligen Bundesland zu stellen
  • Mindestförderfläche von 3,0000 ha
  • Einzelne Schläge müssen eine Mindestgröße von 0,1000 ha aufweisen
  • die Kombinierbarkeit der AZL mit anderen Flächenförderungen bleibt bestehen und wird erweitert

Details zur Antragstellung 2026 entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, welches fortlaufend ergänzt und aktualisiert wird:

Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit dem Antrag auf Direktzahlungen und der flächenbezogenen Agrarförderung (Sammelantrag DIANAweb Fläche). Mit Hilfe des GIS-Moduls in der Antragssoftware DIANAweb können Schläge und Teilflächen im Feldblock digitalisiert und die flächenbezogenen Antragsunterlagen erstellt werden. Der Sammelantrag ist bis zum 15.Mai eines Antragsjahres zu stellen.

Hier gelangen Sie zur Anwendung DIANAweb:

zurück zum Seitenanfang