Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021)
Zweck:
- Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMUL, insbesondere Projekte mit einer nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei sowie des Umwelt- und Naturschutzes.
- Laufende Tätigkeit von Vereinigungen als Träger solcher Projekte, sofern alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Natürliche und juristische Personen
Konditionen:
| Zuwendungsart: | Projektförderung, inst. Förderung |
| Finanzierungsart: | Fehlbedarfs, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung |
| Form der Zuwendung: | Zuschuss |
| Regelförderquote: | keine |
| max. Fördersatz: | bis 80%; nur im Ausnahmefall nach Ziffer 5.1 Buchst. b) der RL BesIn/2021 darüber; weitere Regelungen siehe Kriterien im Aufruf |
Der nächste Aufruf erfolgt voraussichtlich in 2026.
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)