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Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021)

Zweck:

  1. Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMUL, insbesondere Projekte mit einer nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei sowie des Umwelt- und Naturschutzes.
  2. Laufende Tätigkeit von Vereinigungen als Träger solcher Projekte, sofern alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Natürliche und juristische Personen

Konditionen:

Zuwendungsart: Projektförderung, inst. Förderung
Finanzierungsart: Fehlbedarfs, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Regelförderquote: keine
max. Fördersatz: bis 80%; nur im Ausnahmefall nach Ziffer 5.1 Buchst. b) der RL BesIn/2021 darüber; weitere Regelungen siehe Kriterien im Aufruf

Hinweis

Die Anträge sind an die Postanschrift des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden zu richten.

1. Aufruf 2026 zur FRL BesIn/2021

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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