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Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021)

Zweck:

  1. Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMUL, insbesondere Projekte mit einer nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei sowie des Umwelt- und Naturschutzes.
  2. Laufende Tätigkeit von Vereinigungen als Träger solcher Projekte, sofern alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Natürliche und juristische Personen

Konditionen:

Zuwendungsart: Projektförderung, inst. Förderung
Finanzierungsart: Fehlbedarfs, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Regelförderquote: keine
max. Fördersatz: bis 80%; nur im Ausnahmefall nach Ziffer 5.1 Buchst. b) der RL BesIn/2021 darüber; weitere Regelungen siehe Kriterien im Aufruf

Den aktuellen Aufruf finden Sie hier, er läuft bis zum 13.06.2025. Im Anschluss an diesen thematisch eingeschränkten Aufruf wird noch ein thematisch offen gehaltener Aufruf erfolgen.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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