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GAP-Strategieplan

Der GAP-Strategieplan (GAP-SP) für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023–2027 wurde von der Europäischen Kommission am 21. November 2022 offiziell genehmigt. Aktuell gilt Version 7.1 vom 5. Dezember 2025.

Die Federführung für den GAP-SP liegt beim BMLEH (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat), die Umsetzung findet jedoch auf Ebene der einzelnen Bundesländer statt. Die für die GAP 2023 – 2027 in den Bundesländern vorgesehenen Fördermöglichkeiten (Interventionen) wurden durch Bund und Länder im GAP-SP inhaltlich zusammengefasst. Die ELER-Förderinhalte des GAP-SP weisen daher einen hohen Abstraktionsgrad auf.

Fachinformationen des BMLEH: BMLEH - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

Der Freistaat Sachsen hat sich aktiv in den Erarbeitungsprozess des GAP-SP eingebracht. So kann auch in der Förderperiode 2023 – 2027 eine Vielzahl an unterschiedlichen ELER-finanzierten Fördermöglichkeiten über den GAP-SP in Sachsen bereitgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Links zu Fachinformationen.

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