GAP-Strategieplan
Der GAP-Strategieplan (GAP-SP) für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023–2027 wurde von der Europäischen Kommission am 21. November 2022 offiziell genehmigt. Aktuell gilt Version 7.1 vom 5. Dezember 2025.
- Aktueller GAP-Strategieplan
- Anhang I – Hauptempfehlungen Ex-Ante-Evaluierung
- Anhang II – Beschreibung Ausgangslage
- Anhang III – Partnerkonsultation
Die Federführung für den GAP-SP liegt beim BMLEH (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat), die Umsetzung findet jedoch auf Ebene der einzelnen Bundesländer statt. Die für die GAP 2023 – 2027 in den Bundesländern vorgesehenen Fördermöglichkeiten (Interventionen) wurden durch Bund und Länder im GAP-SP inhaltlich zusammengefasst. Die ELER-Förderinhalte des GAP-SP weisen daher einen hohen Abstraktionsgrad auf.
Fachinformationen des BMLEH: BMLEH - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland
Der Freistaat Sachsen hat sich aktiv in den Erarbeitungsprozess des GAP-SP eingebracht. So kann auch in der Förderperiode 2023 – 2027 eine Vielzahl an unterschiedlichen ELER-finanzierten Fördermöglichkeiten über den GAP-SP in Sachsen bereitgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Links zu Fachinformationen.