Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021)
Zweck:
- Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMUL, insbesondere Projekte mit einer nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei sowie des Umwelt- und Naturschutzes.
- Laufende Tätigkeit von Vereinigungen als Träger solcher Projekte, sofern alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Konditionen:
Zuwendungsart: | Projektförderung, inst. Förderung |
Finanzierungsart: | Fehlbedarfs, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung |
Form der Zuwendung: | Zuschuss |
Regelförderquote: | keine |
max. Fördersatz: | bis 80%; nur im Ausnahmefall nach Ziffer 5.1 Buchst. b) der RL BesIn/2021 darüber; weitere Regelungen siehe Kriterien im Aufruf |
Hier finden Sie den 2. Aufruf in 2025 zur FRL BesIn/2021.
Bewilligungen stehen unter dem Vorbehalt eines gültigen Sächsischen Haushaltsplanes 2025/26, in welchem die derzeit geplanten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
- 2. Aufruf (barrierefrei) (*.pdf, 0,11 MB)
- 2. Aufruf (*.pdf, 3,78 MB) vom 16. Juni 2025, unterzeichnet (nicht barrierefrei)