Hauptinhalt

Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021)

Zweck:

  1. Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMUL, insbesondere Projekte mit einer nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei sowie des Umwelt- und Naturschutzes.
  2. Laufende Tätigkeit von Vereinigungen als Träger solcher Projekte, sofern alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Natürliche und juristische Personen

Konditionen:

Zuwendungsart: Projektförderung, inst. Förderung
Finanzierungsart: Fehlbedarfs, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Regelförderquote: keine
max. Fördersatz: bis 80%; nur im Ausnahmefall nach Ziffer 5.1 Buchst. b) der RL BesIn/2021 darüber; weitere Regelungen siehe Kriterien im Aufruf

Hier finden Sie den 2. Aufruf in 2025 zur FRL BesIn/2021.

Bewilligungen stehen unter dem Vorbehalt eines gültigen Sächsischen Haushaltsplanes 2025/26, in welchem die derzeit geplanten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

zurück zum Seitenanfang